Für die Verwertung von Altholz sind die Bestimmungen der Altholzverordnung (AltholzV) zu beachten. Hierin ist Altholz entsprechend der weiteren Verwendung in die Kategorien A I bis A IV sowie in PCB-Altholz unterteilt.
Kategorie A IV: mit Holzschutzmitteln oder Farben behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle, sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann.
Altholz der Kategorie A IV ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Entsorgungsnachweis erfolgt gemäß den Vorschriften der Nachweisverordnung (NachweisV).
Was darf in den Container?
+ Bretter, Dielen, Balken, tragende Konstruktionshölzer
+ Holzfachwerk, Dachlatten, Dachsparren
+ Holz mit bis zu 5% Anhaftungen
+ Altholz aus Brandfällen
+ Bahnschwellen, Masten
+ Außentüren, Fenster
+ Gartenmöbel, Gartenzäune
+ lasiertes, imrägniertes oder lackiertes Holz
+ Holz aus der Landwirtschaft
Was darf nicht in den Container?
- alle Abfälle, die nicht im wesentlichen aus Holz bestehen
Unser Containerangebot für
Altholz verschmutzt A IV3m³ Citymulde für Altholz verschmutzt A IV (offen)
349,00 €
5m³ ABS Absetzcontainer für Altholz verschmutzt A IV (offen)
399,00 €
7m³ ABS Absetzcontainer für Altholz verschmutzt A IV (offen)
449,00 €
7m³ ABS Absetzcontainer für Altholz verschmutzt A IV (mit Deckel)
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10m³ ABS Absetzcontainer für Altholz verschmutzt A IV (offen)
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10m³ ABS Absetzcontainer für Altholz verschmutzt A IV (mit Deckel)
549,00 €
10m³ ABR Abrollcontainer für Altholz verschmutzt A IV
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40m³ ABR Abrollcontainer für Altholz verschmutzt A IV
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