Altholz verschmutzt A IV

 

Was ist "Altholz verschmutzt A IV"?

Für die Verwertung von Altholz sind die Bestimmungen der Altholzverordnung (AltholzV) zu beachten. Hierin ist Altholz entsprechend der weiteren Verwendung in die Kategorien A I bis A IV sowie in PCB-Altholz unterteilt.

Kategorie A IV: mit Holzschutzmitteln oder Farben behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle, sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann.

Altholz der Kategorie A IV ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Entsorgungsnachweis erfolgt gemäß den Vorschriften der Nachweisverordnung (NachweisV).

 

Was darf in den Container?

+ Bretter, Dielen, Balken, tragende Konstruktionshölzer
+ Holzfachwerk, Dachlatten, Dachsparren
+ Holz mit bis zu 5% Anhaftungen
+ Altholz aus Brandfällen
+ Bahnschwellen, Masten
+ Außentüren, Fenster
+ Gartenmöbel, Gartenzäune
+ Lasiertes, imprägniertes oder lackiertes Holz
+ Holz aus der Landwirtschaft

Was darf nicht in den Container?

- Alle Abfälle, die nicht im Wesentlichen aus Holz bestehen