Altholz sauber A I - A III

 

Was ist "Altholz sauber A I - A III"?

Für die Verwertung von Altholz sind die Bestimmungen der Altholzverordnung (AltholzV) zu beachten. Hierin ist Altholz entsprechend der weiteren Verwendung im Prinzip in die Kategorien A I bis A IV unterteilt.

Kategorie A I: naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde

Kategorie A II: verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel

Kategorie A III: Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel

Althölzer der Kategorie A I bis A III sind als nicht gefährlicher Abfall eingestuft.

(Altholz der Kategorie A IV als gefährlicher Abfall.)

Was darf nicht in den Container?

+ Holzmöbel, Regalbretter
+ Holzfußboden, Echtholz-Parkett
+ Türblätter und Zargen (Innentüren)
+ Spanplatten, MDF-Platten
+ Paletten, Transportkisten
+ Obstkisten, unbehandelte Holzbretter

Was darf nicht in den Container?

- Holz mit Anhaftungen
- Altholz aus Brandfällen
- Bahnschwellen, Masten
- Außentüren, Fenster
- Gartenmöbel, Gartenzäune
- lasiertes, imprägniertes oder lackiertes Holz
- Baumstämme, Gartenabfälle